Seit 1993 unterstützt der Förderverein das Freiburger Museum für Neue Kunst finanziell und ideell auf seinem Weg in die Zukunft. Als Museum für moderne und zeitgenössische Kunst behandelt es die Themen unserer Zeit. Es zeigt heutige Kunst. Es ist ein Ort, an dem man über die Gestaltung der Zukunft nachdenken kann. Es ist ein Ort, der bewahrt und der sich gleichzeitig verändert. Der Förderverein möchte dazu beitragen, dass es sich zum „idealen Museum“ entwickelt.
Wie die Welt und die Kunst in zehn oder zwanzig Jahren aussehen, ist ungewiss. Umso wichtiger ist es, das innovative Potenzial zu fördern, das die Kunst und die Kultur für unsere Zukunft bieten.
Als Mitglied des Fördervereins nimmt man an diesem Prozess teil und leistet einen wertvollen Beitrag, der Ankäufe von regionalen und internationalen Kunstwerken für die Sammlung des Museums für Neue Kunst möglich macht.
Geschichte und Entwicklung des Fördervereins
Die Gründung des Fördervereins geht auf Dr.Jochen Ludwig zurück, der von der Eröffnung des Museums für Neue Kunst im Jahr 1985 bis 2011 dessen Direktor war.
Die „Initialzündung“ für die Gründung eines Fördervereines gab der Ankauf des Gemäldes von Lyonel Feininger, der ohne Unterstützung nicht möglich gewesen wäre: das Bild „Kirchbaum hinter Bäumen“, 1907, das am Schluchsee entstanden war, als die junge Familie zur Erholung im Schwarzwald weilte. Dieses Bild sollte unbedingt in die Sammlung, doch überstieg der Ankaufspreis bei weitem den Ankaufsetat des Museums. So war das Bild von Feininger zuerst „Zu Gast im Museum für Neue Kunst“, eine damals besondere Veranstaltungsreihe des Hauses. Innerhalb eines kurzen Zeitraumes wurden Sponsoren gefunden und so konnte das Frühwerk von Lyonel Feininger feierlich am 12. Februar 1993 im Kaisersaal des Historischen Kaufhauses übergeben werden. In Folge dieser erfolgreichen Aktion war die Idee geboren: bis November 1993 hatte Dr. Jochen Ludwig den geschäftsführenden Vorstand mit hoch motivierten Mitgliedern gefunden, so dass am 23. November 1993 der Förderverein des Museums für Neue Kunst gegründet wurde.
Mehr zur Geschichte des Museums für Neue Kunst von 1985 bis 2011 finden Sie in dem Buch „Kunststück Museum, Erinnerungen an 26 Jahre MNK Freiburg, Jochen Ludwig, 2014 erschienen und zu bestellen im www.modoverlag.de
An der Gründungsversammlung nahmen folgende Personen teil:
Dipl. Psych. Thomas Bender, Brigitte Büdenhölzer, Ulrike Fruhtrunk-Dehn, Prof. Dietmar Guderian, Florian Hammerstein, Karl-Heinz Harter, Peter Hassel, Dr. Renate Kiefer, Valerie Liebermann, Dr. Jochen Ludwig, Franz Armin Morat, Kathrin Meythaler, Inge Sigwarth, Martina Rees, Prof. Peter Staechelin, Dieter Weißenberger und Rudi Wolpert.
Zielsetzung des Vereins von Anfang an: Einbindung des Museums in die Stadtgesellschaft, Öffnung zur Bürgerschaft, Identifikationsstiftung Kunst der Gegenwart in Verbindung mit den Menschen in der Stadt. Unterstützung der Interessen und der künstlerischen Ausrichtung von Sammlung, Ankäufen und Ausstellungen des Museums für Neue Kunst.
Entwicklung der Mitgliederzahlen, Sponsoren und Gönner
Es gibt verschiedene Arten der Mitgliedschaften: Hauptsponsoren, Firmensponsoren, Einzel- und Paarmitglieder, Familienmitgliedschaften (für SchülerInnen/StudentIinnen gibt es reduzierte Mitgliedsgebühren)
Hauptsponsoren
• Rhodia Acetow GmbH, (und Nachfolgefirmen) Freiburg (1995- 2021)
• Duravit AG (2000-2009)
• Sparwasser-Heilshorn Rechtsanwälte Partnerschaft (2009-2012)
Firmenmitgliedschaften
• Bäckerei Lienhart (1995-2001)
• Schuh Klaus Vogels (1996-2002)
• Volksbank Emmendingen-Kaiserstuhl (1996-2004)
• Canopus Foundation (1998-2015)
• Lokalverein Innenstadt Freiburg (seit 2017)
Einzel- und Paarmitgliedschaften
1994 waren es 53 Mitgliedschaften, davon 4 Familienmitgliedschaften.
2003 waren es 284 Mitgliedschaften, davon 2 Firmenmitgliedschaften und 86 Familienmitgliedschaften – und zwei Sponsoren
2013 waren es 386 Mitgliedschaften, davon 1 Firmenmitgliedschaft und 71 Familienmitgliedschaften – und ein Sponsor
aktuell sind es 404 Mitgliedschaften, davon 1 Firmenmitgliedschaft und 84 Familienmitgliedschaften
Vorstandsmitglieder aktuell
- Werner Witt, Vorsitzender
- Elmar Bingel, stellvertretender Vorsitzender
- Birgit Oppelt, Schatzmeisterin
- Margarita Jonietz MA, Schriftführung
- Dr. Christine Litz, Direktorin MNK (Mitglied kraft Amtes)
- Karin Augschill, Jour Fixe und tatkräftige Unterstützung in allen Angelegenheiten
- Prof. Dr. Michael Klant, verantwortlich für Editionen und Grafikentwürfe
- Katja Weeke, mit Rat und Tat immer dabei
- Steffen Rümpler, interactive designer
Ziele und Erwartungen des Fördervereins
Der Verein setzte sich bereits seit 1997 für ein Leitsystem der Stadt Freiburg für ihre Museen ein und erwirkte nach 15 Jahren endlich eine angemessene Ansage der VAG mit Hinweis auf die Städtischen Museen an der Haltestelle Oberlinden der Linie 1. Im Vordergrund stand von Anbeginn die Erweiterung der Museumsräume an. Mit dem Wachsen der Sammlung und der Bedeutung des Museums für Neue Kunst in Stadt und überregional ist die Forderung nicht nur nach Erweiterung, sondern auch nach einem neuen Haus für das Museums ein stetes Anliegen.
Die Aufgabe des Fördervereins war und ist, das Museum bei seinen Aufgaben ideell und materiell zu fördern, um insbesondere eine Ergänzung der Sammlung, eine angemessene Präsentation und Pflege der Bestände u. a. durch Erweiterung der Museumsräume bzw. Neubau und sonstige Aktivitäten und Veranstaltungen, welche die Kommunikation zwischen dem MNK und der Öffentlichkeit unterstützen, zu gewährleisten. Diesen Aufgaben hat sich der Förderverein seit seinem Bestehen erfolgreich angenommen.
Bis auf die Entwicklung der Sponsorenschaft, die in unserer Region aufgrund fehlender Industrieunternehmen in den letzten Jahren sich als sehr schwierig gestaltet, zeigen die Bilanzen des Vereins eine zukunftsweisende positive Entwicklung. Ausnahme bleibt dabei die seit der Gründung des Vereins geforderte und zugesagte Erweiterung des Hauses. Der Raummangel ist so dramatisch, dass wichtige Werke nicht nur bei Sonderausstellungen nicht mehr gezeigt werden können.
SATZUNG des Fördervereins des Museums für Neue Kunst der Stadt Freiburg i.Br. e.V.
§1
Name, Sitz und Vereinszweck
(1) Der Verein trägt den Namen „Förderverein des Museums für Neue Kunst der Stadt Freiburg i.Br. e.V.“, im Folgenden kurz „Verein“. Er hat seinen Sitz in Freiburg im Breisgau und soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
(2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenverordnung. Er setzt sich die Aufgabe, das Museum für Neue Kunst ideell und materiell zu fördern, um insbesondere:
- eine Ergänzung der Sammlung,
- eine angemessene Präsentation und Pflege der Bestände, u.a. durch Erweiterung der Museumsräume,
- sonstige Aktivitäten und Veranstaltungen, die die Kommunikation zwischen dem MNK und der Öffentlichkeit unterstützen,
zu gewährleisten.
- Diesen Zweck erreicht der Verein durch Jahresbeiträge, Stiftungen, sonstige Zuwendungen, sowie ehrenamtliche Tätigkeit der Mitglieder.
- Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
- Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Freiburg i.Br., die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke für das Museum für Neue Kunst zu verwenden hat.
§2
Mitgliedschaft
(1) Mitglieder des Vereins können werden
- Einzelpersonen (Einzelmitglieder)
- juristische Personen
(2) Die Mitgliedschaft wird erworben mit der Annahme einer Beitrittserklärung durch die geschäftsführenden Vorstandsmitglieder. Sie endet
- mit dem Austritt, der mit einer dreimonatigen Frist zum Ende eines Geschäftsjahres schriftlich ausgesprochen werden muss.
- mit dem Ausschluss aus wichtigen Gründen durch die geschäftsführenden Vorstandsmitglieder.
- mit dem Tod.
- Die Mitgliedschaft beinhaltet Vergünstigungen wie z.B. freien Eintritt bei Sonderausstellungen usw.
- Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
- Der Vorstand kann zweckgebundene Spenden oder außerordentliche Beitrage vorschlagen, zu deren Zahlung die Mitglieder jedoch nicht verpflichtet sind.
§ 3
Organe des Vereins
Organe des Vereins sind
- die Mitgliederversammlung
- der Gesamtvorstand
- die geschäftsführenden Vorstandsmitglieder
§4
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung entscheidet durch Beschluss über:
- Wahl und Abberufung der Mitglieder des Gesamtvorstandes.
- Bestellung des Kassenprüfers.
- Festsetzung der Mitgliedsbeiträge.
- Bericht der geschäftsführenden Vorstandsmitglieder.
- Bericht über die Vermögenslage.
- Entlastung der geschäftsführenden Vorstandsmitglieder und des Gesamtvorstandes.
- Besondere Anträge, die drei Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim geschäftsführenden Vorstand einzureichen sind.
- Ernennung von Ehrenmitgliedern.
§5
Einberufung der Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung tritt einmal jährlich im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres zusammen. Sie wird von dem geschäftsführenden Vorstand schriftlich unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen unter Angabe der Tagesordnung einberufen.
§6
Außerordentliche Mitgliederversammlung
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist bei besonderem Anlass durch die geschäftsführenden Vorstandsmitglieder oder durch mindestens 1/3 der Mitglieder schriftlich einzuberufen.
§7
Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden bzw. von dessen Stellvertreter, ansonsten von einem mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder zu wählenden Versammlungsleiter geleitet.
- Auf Antrag eines anwesenden Mitglieds erfolgt eine geheime Abstimmung.
- Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden ordentlichen Mitglieder beschlussfähig.
- Beschlüsse werden, soweit von dieser Satzung nicht anders bestimmt, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.
- Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll im Wortlaut anzufertigen, das vom Versammlungsleiter unterzeichnet wird.
§8
Gesamtvorstand
- Der Gesamtvorstand besteht aus mindestens fünf Personen und kann auf bis zu zehn Personen erweitert werden, die von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit auf drei Jahre gewählt werden.
- Der/die Direktor/in des Museums für Neue Kunst ist kraft seines/ihres Amtes Vorstandsmitglied.
- Der Gesamtvorstand tagt mindestens zweimal jährlich.
- Der auf der Gründungsversammlung des Vereins gewählte Gesamtvorstand und der aus seinen Reihen gewählte geschäftsführende Vorstand bleiben bis zur Mitgliederversammlung im Jahr 1995 im Amt.
§9
Zuständigkeit des Gesamtvorstandes
- Der Gesamtvorstand wählt die geschäftsführenden Vorstandsmitglieder.
- Er berät und unterstützt die geschäftsführenden Vorstandsmitglieder.
- Er überwacht die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung durch die geschäftsführenden Vorstandsmitglieder.
- Er muss bei Ankauf von Kunstwerken durch den Verein mit 2/3 Mehrheit der Anwesenden einschließlich der Stimme des/der Direktors/in des Museums für Neue Kunst zustimmen.
§10
Geschäftsführender Vorstand
- Der geschäftsführende Vorstand wird grundsätzlich (mit Ausnahme § 8 Abs. 4) auf drei Jahre vom Gesamtvorstand aus den eigenen Reihen mit einfacher Mehrheit gewählt.
- Der geschäftsführende Vorstand setzt sich zusammen aus Vorsitzendem/er, Stellvertreter/in, Schatzmeister/in, Schriftführer/in und dem Direktor/in des Museums für Neue Kunst.
- Beschlussfähigkeit besteht bei Anwesenheit von mindestens drei Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstands.
§11
Aufgaben des geschäftsführenden Vorstandes
- Der geschäftsführende Vorstand vertritt den Verein nach außen.
- Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung.
- Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
- Einberufung des Gesamtvorstandes.
- Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern.
- Führung der Vereinsgeschäfte.
§12
Änderung der Satzung
Eine Satzungsänderung bedarf einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder in der Mitgliederversammlung.
§13
Auflösung des Vereins
Eine Auflösung des Vereins bedarf einer 3/4 Mehrheit der anwesenden Mitglieder einer eigens zur Auflösung einberufenen Mitgliederversammlung. Bei dieser Mitgliederversammlung müssen mindestens 2/3 aller Mitglieder anwesend sein.